Layanan penyapu / jalanHako
Mathieu Yno Azura 2 Aquazura Scheuersaugmaschine
Layanan penyapu / jalan
Hako
Mathieu Yno Azura 2 Aquazura Scheuersaugmaschine
Harga tetap ditambah PPN.
€9.900
Tahun pembuatan
2006
Negara Bagian
Digunakan
Lokasi
Wendelstein
Tampilkan gambar
Tampilkan peta
Data mesin
- Penunjukan mesin:
- Layanan penyapu / jalan
- Produsen:
- Hako
- Tahun pembuatan:
- 2006
- Negara Bagian:
- digunakan
- Jam operasional:
- 3.026 h
HARGA & LOKASI
Harga tetap ditambah PPN.
€9.900
- Lokasi penjual:
- In der Lach 68, 90530 Wendelstein, Jerman
Panggilan
RINCIAN TEKNIS
- Jarak tempuh:
- 3.026 km
- Pendaftaran pertama:
- 01/2006
- Berat keseluruhan:
- 4.500 kg
- Jenis bahan bakar:
- diesel
- Warna:
- putih
- Berat beban kosong:
- 2.700 kg
- Jenis roda gigi:
- otomatis
- Memuat volume ruang angkasa:
- 2 m³
- Peralatan:
- hidrolika, lampu depan tambahan, pendingin udara
RINCIAN PENAWARAN
- ID Iklan:
- A14270125
- Nomor referensi:
- 19916372
- Pembaruan:
- terakhir pada 07.12.2023
DESKRIPSI
Scrubber dryer
Mathieu Yno Azura 2 Aquazura
VM Diesel engine
Operating hours 3026
Sweeping hours 722
25KM/H
Year of construction 2006
All-wheel steering
Pressure washer
Air conditioning
Dirt tank 2m³
Water tank 360 liters
Tank for cleaning agent
Gmc7Gyc7N
Empty weight 2700Kg
Permissible total weight 4500Kg
Rotating beacon
5x disk brushes
Adjustable cleaning width
You can find a video of this offer on
You can find our entire vehicle stock at
Receive all new vehicles by email - subscribe to our NEWSLETTER!
Errors and typing errors possible, subject to prior sale!
Iklan itu diterjemahkan secara otomatis. Kesalahan penerjemahan mungkin saja terjadi.
Mathieu Yno Azura 2 Aquazura
VM Diesel engine
Operating hours 3026
Sweeping hours 722
25KM/H
Year of construction 2006
All-wheel steering
Pressure washer
Air conditioning
Dirt tank 2m³
Water tank 360 liters
Tank for cleaning agent
Gmc7Gyc7N
Empty weight 2700Kg
Permissible total weight 4500Kg
Rotating beacon
5x disk brushes
Adjustable cleaning width
You can find a video of this offer on
You can find our entire vehicle stock at
Receive all new vehicles by email - subscribe to our NEWSLETTER!
Errors and typing errors possible, subject to prior sale!
Iklan itu diterjemahkan secara otomatis. Kesalahan penerjemahan mungkin saja terjadi.
PENYEDIA
Auto Ungar GMBH & Co. KG
Kontak person: Mr. Dennis Ungar
In der Lach 68
90530 Wendelstein, Jerman
+49 9129 ... menunjukkan
Tunjukkan lebih banyak
Tampilkan informasi hukum lebih lanjut
Auto Ungar GmbH & Co. KG
In der Lach 68
90530 Wendelstein
HRA: 18618 AG Nürnberg
Tel: +49 - (0)91 29 / 40 555 20
Fax: +49 - (0)91 29 / 40 555 21
Ust.-ID-Nr.: DE 250 825 365
Geschäftsführer: Till Ungar, Dennis Ungar
Allgemeine Lieferbedingungen
§ 1 Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Auto Ungar GmbH & Co. KG (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Die Angebote des Verkäufers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), namentlich Gewerbetreibende im weitesten Sinne, Gemeinden / Städte, Betriebshöfe, medizinische Einrichtungen, Industrie, Handel und freie Berufe, jeweils zur ausschließlichen Verwendung in der selbstständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Durch Auslösen des Bestellvorganges gibt der Auftraggeber ein Angebot auf Abschluss des Vertrages ab, das der Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen kann. Die Annahme geschieht entweder durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung oder durch Absendung der Ware; eine etwaige automatisch generierte Auftragsbestätigung ist keine Annahme des Angebots des Auftraggebers auf Abschluss eines Vertrages. Nimmt der Verkäufer das Angebot auf Abschluss eines Vertrages nicht innerhalb 14 Tagen nach Zugang an so gilt das Angebot als abgelehnt.
(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
(3) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax oder per Email.
(4) Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
§ 3 Zahlung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, ist vom Auftraggeber Vorkasse zu leisten.
(2) Soweit abweichend von Ziff. (1) keine Vorkasse zu leisten ist, sind Rechnungsbeträge innerhalb von 7 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für die Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
§ 4 Gewährleistung und Sachmängel
(1) Soweit nicht nachstehend anderweitig geregelt gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen des BGB.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ein Jahr ab Lieferung bei Neuware; für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
(3) Soweit nach vorstehender Regelung unter Ziff. (2) Gewährleistung besteht gelten die §§ 377ff. HGB. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Verkäufers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
§ 5 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
(1) Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 5 eingeschränkt.
(2) Der Verkäufer haftet nicht im Fall einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, außer, es handelt sich um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstandes sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
(3) Soweit der Verkäufer dem Grunde nach entsprechend dem Absatz 2 auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
(5) Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(6) Verladung ist grundsätzlich Angelegenheit des Auftraggebers. Sollte der Verkäufer oder ein Erfüllungsgehilfe des Verkäufers bei der Verladung mithelfen, trägt der Käufer das Risiko eventuell auftretender Schäden.
(7) Die Einschränkungen dieses § 5 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Auftraggeber die Ware (nachfolgend: „Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.
(2) Bei Zugriffen Dritter – insb. durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und ihn unverzüglich benachrichtigen, damit er seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern er vom Vertrag zurückgetreten ist.
§ 7 Datenschutz
(1) Wir erheben, verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich in dem für die Ausführung der Verträge erforderlichen und gesetzlich zulässigen Umfang. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung zu anderen Zwecken erfolgt nicht, es sei denn Sie haben eingewilligt oder wir sind hierzu gesetzlich verpflichtet.
(2) Nur mit der vorherigen separat erklärten Einwilligung nutzen wir Ihre personenbezogenen Daten für Marketingmaßnahmen. Diese Einwilligung kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber ist nach Wahl des Verkäufers Schwabach oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen den Verkäufer ist Schwabach ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(2) Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
In der Lach 68
90530 Wendelstein
HRA: 18618 AG Nürnberg
Tel: +49 - (0)91 29 / 40 555 20
Fax: +49 - (0)91 29 / 40 555 21
Ust.-ID-Nr.: DE 250 825 365
Geschäftsführer: Till Ungar, Dennis Ungar
Allgemeine Lieferbedingungen
§ 1 Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Auto Ungar GmbH & Co. KG (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Die Angebote des Verkäufers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), namentlich Gewerbetreibende im weitesten Sinne, Gemeinden / Städte, Betriebshöfe, medizinische Einrichtungen, Industrie, Handel und freie Berufe, jeweils zur ausschließlichen Verwendung in der selbstständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Durch Auslösen des Bestellvorganges gibt der Auftraggeber ein Angebot auf Abschluss des Vertrages ab, das der Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen kann. Die Annahme geschieht entweder durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung oder durch Absendung der Ware; eine etwaige automatisch generierte Auftragsbestätigung ist keine Annahme des Angebots des Auftraggebers auf Abschluss eines Vertrages. Nimmt der Verkäufer das Angebot auf Abschluss eines Vertrages nicht innerhalb 14 Tagen nach Zugang an so gilt das Angebot als abgelehnt.
(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
(3) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax oder per Email.
(4) Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
§ 3 Zahlung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, ist vom Auftraggeber Vorkasse zu leisten.
(2) Soweit abweichend von Ziff. (1) keine Vorkasse zu leisten ist, sind Rechnungsbeträge innerhalb von 7 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für die Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
§ 4 Gewährleistung und Sachmängel
(1) Soweit nicht nachstehend anderweitig geregelt gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen des BGB.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ein Jahr ab Lieferung bei Neuware; für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
(3) Soweit nach vorstehender Regelung unter Ziff. (2) Gewährleistung besteht gelten die §§ 377ff. HGB. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Verkäufers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
§ 5 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
(1) Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 5 eingeschränkt.
(2) Der Verkäufer haftet nicht im Fall einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, außer, es handelt sich um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstandes sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
(3) Soweit der Verkäufer dem Grunde nach entsprechend dem Absatz 2 auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
(5) Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(6) Verladung ist grundsätzlich Angelegenheit des Auftraggebers. Sollte der Verkäufer oder ein Erfüllungsgehilfe des Verkäufers bei der Verladung mithelfen, trägt der Käufer das Risiko eventuell auftretender Schäden.
(7) Die Einschränkungen dieses § 5 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Auftraggeber die Ware (nachfolgend: „Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.
(2) Bei Zugriffen Dritter – insb. durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und ihn unverzüglich benachrichtigen, damit er seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern er vom Vertrag zurückgetreten ist.
§ 7 Datenschutz
(1) Wir erheben, verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich in dem für die Ausführung der Verträge erforderlichen und gesetzlich zulässigen Umfang. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung zu anderen Zwecken erfolgt nicht, es sei denn Sie haben eingewilligt oder wir sind hierzu gesetzlich verpflichtet.
(2) Nur mit der vorherigen separat erklärten Einwilligung nutzen wir Ihre personenbezogenen Daten für Marketingmaßnahmen. Diese Einwilligung kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber ist nach Wahl des Verkäufers Schwabach oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen den Verkäufer ist Schwabach ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(2) Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Tutup informasi hukum lebih lanjut
Tampilkan lebih sedikit
Kirim permintaan
TELEPON & FAKSIMILE
+49 9129 ... menunjukkan
Iklan-iklan ini mungkin juga menarik minat Anda.
Iklan baris
Wendelstein
11.006 km
Yang lain
HakoScrubmaster B45 CL mit eigenem Antrieb Bj. 2012 Scheuersaugmaschine 2.067 Stunden Scrubber
HakoScrubmaster B45 CL mit eigenem Antrieb Bj. 2012 Scheuersaugmaschine 2.067 Stunden Scrubber
Iklan baris
Sottrum
11.066 km
Yang lain
HakoHakomatic B1100 Kehr- Nass- Scheuersaugmaschine
HakoHakomatic B1100 Kehr- Nass- Scheuersaugmaschine
Iklan baris
Wendelstein
11.006 km
Yang lain
HakoB530 RC Bodenreiniger Scheuersaugmaschine Intern 1
HakoB530 RC Bodenreiniger Scheuersaugmaschine Intern 1
Iklan baris
Wendelstein
11.006 km
Yang lain
HakoB530 RC Bodenreiniger Scheuersaugmaschine 4025
HakoB530 RC Bodenreiniger Scheuersaugmaschine 4025
Iklan baris
Wendelstein
11.006 km
Layanan penyapu / jalan
Bucher-SchörlingMathieu Yno Azura 2 Hydrostat 4-Rad Lenkung Kleinkehrmaschine
Bucher-SchörlingMathieu Yno Azura 2 Hydrostat 4-Rad Lenkung Kleinkehrmaschine
Iklan baris
Wendelstein
11.006 km
Layanan penyapu / jalan
Bucher-SchörlingMathieu Grand Azura Hochentleerung Vierrad Lenkung
Bucher-SchörlingMathieu Grand Azura Hochentleerung Vierrad Lenkung
Iklan baris
Wendelstein
11.006 km
Yang lain
HakoHako Hakomatic B 910 Aufsitzscheuersaugmaschine
HakoHako Hakomatic B 910 Aufsitzscheuersaugmaschine
Iklan baris
Moers
11.276 km
Mesin penggosok
HakoHakomatic B1050
HakoHakomatic B1050
Iklan baris
Brzesko
10.322 km
BATERAI BARU Hako B30 CL TB430
HakoHakomatic B30 CL TB430 - 2012y- 1324h
HakoHakomatic B30 CL TB430 - 2012y- 1324h
Iklan baris
Wijchen
11.326 km
Penyapu
HakoB 750 R
HakoB 750 R
Iklan baris
Wiesbaden
11.201 km
Scrubber kering
HAKOHakomatic B 650 S
HAKOHakomatic B 650 S
Iklan baris
France
11.734 km
PUSAT PERmesinan VERTIKAL
HITACHI SEIKI 2 palletsVS 50 VERTICAL
HITACHI SEIKI 2 palletsVS 50 VERTICAL
Iklan baris
Velten
10.811 km
Mesin penggosok
Hako Scrubmaster B45 TB 430- 6 Monate Garantie
Hako Scrubmaster B45 TB 430- 6 Monate Garantie
Iklan baris
Moers
11.276 km
Mesin penggosok
HakoScrubmaster B310 R CL
HakoScrubmaster B310 R CL
Iklan baris
Brzesko
10.322 km
BATERAI BARU Hako B70 CL TB750
HakoScrubmaster B70 CL TB750 - 2021y
HakoScrubmaster B70 CL TB750 - 2021y
Iklan baris
Cantù
11.224 km
Gergaji Meja Geser
SICAR MACO 2 LSEGA 315
SICAR MACO 2 LSEGA 315
Iklan baris
Strzałkowo
10.499 km
Penyapu
HakoCityMaster 1200
HakoCityMaster 1200
Iklan baris
Velten
10.811 km
Mesin penggosok
Hako Scrubmaster B45 TB 430- 6 Monate Garantie
Hako Scrubmaster B45 TB 430- 6 Monate Garantie
Iklan baris
Moers
11.276 km
Mesin penggosok
HAKOScrubmaster B45
HAKOScrubmaster B45
Iklan baris
Brzesko
10.322 km
Penyapu BATERAI BARU Hako Jonas 1200E
HakoJonas 1200 E NEW BATTERY - 2012y - 1107h
HakoJonas 1200 E NEW BATTERY - 2012y - 1107h
Iklan baris
Velten
10.811 km
Mesin penggosok
Hako Scrubmaster B45 TB 430- 6 Monate Garantie
Hako Scrubmaster B45 TB 430- 6 Monate Garantie
Iklan baris
Brzesko
10.322 km
BATERAI BARU Hako B115 R TB900
HakoHakomatic B115 R TB900 2014y NEW BATTERY
HakoHakomatic B115 R TB900 2014y NEW BATTERY
Iklan baris
Velten
10.811 km
Mesin penggosok
Hako Scrubmaster B45 CL TB 650- 6 Monate Garantie
Hako Scrubmaster B45 CL TB 650- 6 Monate Garantie
Iklan baris
Velten
10.811 km
Penyapu
Hako Sweepmaster / Jonas 980 E - 6 Monaten Garantie !
Hako Sweepmaster / Jonas 980 E - 6 Monaten Garantie !
Iklan baris
Velten
10.811 km
Penyapu
Hako Sweepmaster / Jonas 980 - 6 Monaten Garantie !
Hako Sweepmaster / Jonas 980 - 6 Monaten Garantie !
Iklan Anda berhasil dihapus
Telah terjadi kesalahan